Abladegeschäft

Abladegeschäft
Abladegeschäft n сде́лка на това́р, подлежа́щий отгру́зке

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Abladegeschäft — Handelsgeschäft eines Importeurs mit ausländischen Lieferfirmen, wobei der Ablader die Ware an den Empfänger durch die Zusendung der vom Reeder ausgestellten Abladedokumente übereignet. A. ist beim Außenhandel mit Industrieerzeugnissen nicht… …   Lexikon der Economics

  • verlängertes Abladegeschäft — kombiniertes Geschäft; Kombination von ⇡ Abladegeschäft und ⇡ Locogeschäft. Der Importeur bietet Ware an oder verkauft diese mit dem Zusatz „ab Kai“ oder „ab Lager“ und dem Zeitpunkt der Warenankunft, ohne dass die Ware bereits eingetroffen ist …   Lexikon der Economics

  • Ablader — ⇡ Abladegeschäft …   Lexikon der Economics

  • Außenhandelsbetriebslehre — Internationale Handelsbeziehungen Die Außenhandelsbetriebslehre beschäftigt sich mit der speziellen Handelslehre der Außenwirtschaft. Ein Außenhandelsbetrieb ist ein auf Import/Export ausgerichtetes Handelsunternehmen und handelt nach dem… …   Deutsch Wikipedia

  • abladen — fallen lassen; entladen; ausladen; auskippen; schütten * * * ab|la|den [ apla:dn̩], lädt ab, lud ab, abgeladen <tr.; hat: a) von einem Transportmittel herunternehmen /Ggs. aufladen/: Holz, Steine abladen; wo soll ich dich abladen? (scherzh.;… …   Universal-Lexikon

  • CIF-Agent — ⇡ Ausfuhragent mit Sitz im Käuferland, der die Produktion der von ihm vertretenen Firmen auf CIF Basis (⇡ CIF) anbietet. Er hat gewisse Vollmachten und Verantwortung bei der Berechnung der CIF Kosten, die er aufgrund der kostenmäßig feststehenden …   Lexikon der Economics

  • Platzgeschäft — Geschäft, bei dem der Abnehmer am Importplatz ansässig ist. Es kann sich um ein ⇡ Abladegeschäft oder ein ⇡ Loco Geschäft handeln. Anders: ⇡ Distanzgeschäft …   Lexikon der Economics

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